Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Pressebüro KANZLIT KG übernommenen Aufträge in den Bereichen Unterhaltungsmaterial, Konzeption und Realisierung, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

Die Pressebüro KANZLIT KG erstellt Unterhaltungsmaterial, insbesondere Rätsel. Rätsel in diesem Sinn sind sämtliche Werke der Pressebüro KANZLIT KG, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen (z.B. Aufsichtsvorlage, Film, sonstige Datenträger).

Die Pressebüro KANZLIT KG überträgt dem Auftraggeber ihre Nutzungsrechte an dem Unterhaltungsmaterial zur einmaligen Verwendung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Das Unterhaltungsmaterial selbst bleibt Eigentum der Pressebüro KANZLIT. Als Urheber bleibt die Pressebüro KANZLIT alleiniger Inhaber aller Verwertungsrechte an dem von ihr hergestellten Unterhaltungsmaterial.

Die Weitergabe von Nutzungsrechten der Pressebüro KANZLIT KG durch ihre Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Pressebüro KANZLIT KG.

Jede Art der Vervielfältigung und/oder Reproduktion des von der Pressebüro KANZLIT KG erstellten Unterhaltungsmaterials auf andere Bildträger bedarf deren vorheriger schriftlicher Einwilligung, soweit sie über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgeht.

Die Pressebüro KANZLIT KG hat gegenüber ihrem Auftraggeber Anspruch darauf, bei der Verwendung des von ihr hergestellten Unterhaltungsmaterials als Urheber benannt zu werden (Copyright-Vermerk).

Der Auftraggeber stellt der Pressebüro KANZLIT KG nach Veröffentlichung des von ihr hergestellten Unterhaltungsmaterials ein Belegstück binnen einer Woche unaufgefordert zur Verfügung.

 

II. Kosten, Zahlung

Die Pressebüro KANZLIT KG und ihr Auftraggeber treffen über die zu zahlende Vergütung eine gesonderte Vereinbarung. Ansonsten gilt die übliche Vergütung als vereinbart.

Gestaltungsberatungen und Konzeptionen sind eigenständige Leistungen. Sie können gesondert in Rechnung gestellt werden, soweit sie in dem erteilten Auftrag nicht enthalten sind und vom Auftraggeber zusätzlich gewünscht werden.

Anlässlich der Erledigung des Auftrages anfallende Nebenkosten (z.B. auftragsorientierte Programmierungskosten, Kosten für Zeichnungen, Versandkosten, Reisekosten, Spesen) gehen zulasten des Auftraggebers.

Alle Leistungsvergütungen und sonstigen Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Vertragsabschluss geltenden Umsatzsteuer.

Zahlungen werden binnen 14 Tagen ab Rechnungstellung fällig; der Mindestbestellwert beträgt 25,– EUR.

Wird ein von der Pressebüro KANZLIT KG bereits ausgeliefertes Unterhaltungsmaterial aus Gründen, die nicht von ihr verursacht sind, nicht veröffentlicht, so hat sie Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Gleiches gilt, wenn der Pressebüro KANZLIT erteilte Aufträge aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen nicht fertiggestellt werden.

Änderungsaufträge, die der Pressebüro KANZLIT KG nach Fertigstellung, insbesondere nach Auslieferung des von ihr hergestellten Unterhaltungsmaterials durchzuführen sind, gelten als neuer Auftrag.

Änderungsaufträge hat der Auftraggeber bis zu 4 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin der Pressebüro KANZLIT KG schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist und bis zur Fertigstellung eingehende Änderungsaufträge stellt die Pressebüro KANZLIT dem Auftraggeber mit Kosten in Höhe von 60,– Euro (zzgl. gesetzl. MwSt.) pro Stunde in Rechnung. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass die Ausführung des Änderungsauftrages keine zusätzlichen Kosten oder geringere Kosten verursacht hat.

Der Pressebüro KANZLIT KG erteilte Aufträge sind bindend, sofern der Auftraggeber den Auftrag nicht bis zu 8 Wochen vor dem vereinbarten Abgabetermin schriftlich storniert.

 

III. Gewährleistung, Haftung, Gefahrübertragung

Die Pressebüro KANZLIT KG verpflichtet sich, bei Durchführung des Auftrages größtmögliche Sorgfalt waIten zu lassen.

Schadensersatzansprüche gegen die Pressebüro KANZLIT KG sind nur bei deren grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln möglich. Die Pressebüro KANZLIT KG schließt jede Haftung für Schäden, die ihre Ursache in Übertragungs- und/oder Hörfehlern (z.B. am Telefon), einer fehlerhaften Datenübertragung und/oder in einem Datenverlust haben, aus, sofern ihr nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zur Last fällt.

Dem Auftraggeber obliegt nach Abnahme des Unterhaltungsmaterials der Nachweis, dass und, wenn ja, in welcher Höhe ihm ein Schaden entstanden ist.

Etwaige Mängelrügen haben schriftlich und spätestens innerhalb von einer Woche nach Übergabe des Unterhaltungsmaterials an den Auftraggeber zu erfolgen. Danach gilt das Unterhaltungsmaterial als vertragsgemäß und mängelfrei hergestellt.

 

IV. Datenschutz

Die Pressebüro KANZLIT KG ist berechtigt, die Daten ihres Auftraggebers auf Datenträgern zu speichern, soweit nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

Die Pressebüro KANZLIT KG verpflichtet sich, die Daten ihrer Auftraggeber nicht an Dritte weiterzugeben.

Der Auftraggeber ist darüber unterrichtet, dass bei der Übertragung von Daten im Internet nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Dritte während des Übermittlungsvorganges Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen. Für etwaige hieraus dem Auftraggeber entstehende Schäden haftet die Pressebüro KANZLIT nicht, soweit sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

 

V. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmung

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist für beide Teile der Geschäftssitz der Pressebüro KANZLIT KG.

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand des Geschäftssitzes der Pressebüro KANZLIT KG vereinbart, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes ist. Sofern der Auftraggeber nicht Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechtes ist, verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragsparteien werden bemüht sein, die unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung, die der unwirksamen Regelung inhaltlich am nächsten kommt, zu ersetzen.

Pressebüro KANZLIT KG • Ratzeburger Allee 6c • 23564 Lübeck

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